Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft Fleischwirtschaft - Hauptzollamt Landshut unterstützt bundesweite Schwerpunktprüfung

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Landshut (ots) - Am 9. November 2021 überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls mit über 2.200 Beschäftigten in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Beschäftigungsverhältnisse in der Fleischwirtschaft. Auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Landshut beteiligte sich unter strikter Beachtung der Hygienevorschriften an der Prüfung und kontrollierte Arbeitsverhältnisse und Geschäftsunterlagen. Die Prüfungen dauern noch an. Bundesweit sind insgesamt in über 800 Fällen weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich, da sich dort Hinweise auf Unregelmäßigkeiten zeigten. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Bei den Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stehen in der Fleischwirtschaft insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern im Fokus. Die Fleischwirtschaft unterliegt derzeit den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einem gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 9,60 Euro je Zeitstunde. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) wurde in der Fleischindustrie ein Verbot von Werkverträgen sowie von Leiharbeit eingeführt. Das bedeutet, dass seit dem 1. Januar 2021 in der gesamten Verarbeitungskette der Fleischindustrie (Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung) keine Arbeitnehmer von Dritten und keine Selbstständigen mehr tätig sein und seit dem 1. April 2021 auch keine Leiharbeitnehmer mehr überlassen werden dürfen. Zusatzinformation: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Rückfragen bitte an: Rückfragen bitte an: Hauptzollamt Landshut Pressesprecherin Telefon: 0871-806-1031 E-Mail: presse.hza-landshut@zoll.bund.de www.zoll.de Original-Content von: Hauptzollamt Landshut, übermittelt durch news aktuell

Quelle: Presseportal